Politiker kassiert 75.000 Euro Schmiergeld - Straffrei
Am 15. April 2007 im Topic 'Politik'
Manchmal ist die Frage von Strafe oder Nichtstrafe einfach eine Frage der Zeit. Wie im Fall von Wilhelm Droste. Rund 150.000 Mark (75.000 Euro) Schmiergelder hat der langjährige nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan in Ratingen kassiert.
Wilhelm Droste im Düsseldorfer Landgericht: Trotz angenommener Schmiergelder wegen Verjährung straffrei geblieben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den CDU-Politiker ein Jahr Gefängnis auf Bewährung gefordert. Aber vor dem Düsseldorfer Landgericht ist der 73-Jährige gänzlich ohne Strafe geblieben. Der Grund: Die Annahme von Leistungen ist verjährt. Sie "wären für uns als Abgeordnetenbestechung strafbar gewesen, wenn die Tat nicht im November 2006 verjährt wäre, sagte der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht, Rainer Drees, heute.
Droste entging damit der bundesweit ersten Verurteilung eines Politikers wegen Abgeordnetenbestechung. Droste war nach Bekanntwerden der Vorwürfe von allen Ämtern zurückgetreten - von 1970 bis 1985 gehörte er dem Düsseldorfer Landtag an und war in seiner Heimatstadt Ratingen auch stellvertretender Bürgermeister.
Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung war 1994 eingeführt worden. Dabei muss allerdings eine "konkrete Unrechtsvereinbarung" nachgewiesen werden. Der Bund der Steuerzahler forderte nach der Entscheidung eine zügige Änderung des Anti- Korruptions-Rechts. Der Bundesgerichtshof hatte den Bundestag schon im vergangenen Jahr aufgefordert, "für Abhilfe zu sorgen".
Quelle: Spiegel
Dazu meint die Ökozialdemokröte:
Kein Kommentar
Wilhelm Droste im Düsseldorfer Landgericht: Trotz angenommener Schmiergelder wegen Verjährung straffrei geblieben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den CDU-Politiker ein Jahr Gefängnis auf Bewährung gefordert. Aber vor dem Düsseldorfer Landgericht ist der 73-Jährige gänzlich ohne Strafe geblieben. Der Grund: Die Annahme von Leistungen ist verjährt. Sie "wären für uns als Abgeordnetenbestechung strafbar gewesen, wenn die Tat nicht im November 2006 verjährt wäre, sagte der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht, Rainer Drees, heute.
Droste entging damit der bundesweit ersten Verurteilung eines Politikers wegen Abgeordnetenbestechung. Droste war nach Bekanntwerden der Vorwürfe von allen Ämtern zurückgetreten - von 1970 bis 1985 gehörte er dem Düsseldorfer Landtag an und war in seiner Heimatstadt Ratingen auch stellvertretender Bürgermeister.
Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung war 1994 eingeführt worden. Dabei muss allerdings eine "konkrete Unrechtsvereinbarung" nachgewiesen werden. Der Bund der Steuerzahler forderte nach der Entscheidung eine zügige Änderung des Anti- Korruptions-Rechts. Der Bundesgerichtshof hatte den Bundestag schon im vergangenen Jahr aufgefordert, "für Abhilfe zu sorgen".
Quelle: Spiegel
Dazu meint die Ökozialdemokröte:
Kein Kommentar