Falschparker und Messerstecher
Am 26. März 2007 im Topic 'Deutschland'
Bußgeld
Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig angenommen und/oder werden Einwände geltend gemacht, die nicht zur Einstellung des Verfahrens führen, wird das Verwarnungsgeld in ein Bußgeldverfahren übergeleitet und ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen. Dieser beinhaltet neben der Geldbuße auch die Kosten des Verwaltungsverfahrens (z.Zt. 20,00 Euro) und die Zustellungskosten (z.Zt. 5,10 Euro), insgesamt 25,10 Euro.
(...)
Wird die Zahlung verweigert obwohl Zahlungsfähigkeit besteht, kann beim Amtsgericht Erzwingungshaft (bis zu 6 Wochen) beantragt werden. Die Erzwingungshaft ist ein Beugemittel – durch den Vollzug der Haft werden Betroffene nicht von der Zahlung der Geldbuße befreit.
Wer nicht zahlt - kommt weg
(Aus der "Freie Presse" Thüringen)
Wer die Gebührenrechnung auf die leichte Schulter nimmt, erhält vom Rathaus einen Mahnbescheid. 60 Prozent der Säumigen füllen dann die Überweisung aus. Die anderen müssen nach einer weiteren Aufforderung mit dem Besuch von einem der vier Vollstreckungsexperten der Stadt rechnen. Der kann Bargeld einfordern oder Gegenstände pfänden. Auch Gehalt, Lebensversicherung oder Sparbücher sind vor Zugriffen nicht mehr sicher. Zudem droht die Zwangsversteigerung von Immobilien. Führt dies alles nicht zum Erfolg, muss der Schuldner den Offenbarungseid leisten.
Bei Bußgeld-Muffeln schlägt die Stadt einen anderen Weg ein. Hat ein Falschparker oder Schnellfahrer auf Mahnbriefe nicht reagiert und Vollstreckungstermine sausen lassen, beantragt die Chefin der städtischen Bußgeldstelle, Margit Kleinhempel, beim Plauener Amtsgericht Erzwingungshaft. "1084 Anträge sind allein im vergangenen Jahr rausgegangen", sagt sie. Die Betroffenen bekommen vom Gericht nochmals einen Anhörungsbogen und eine Zwei-Wochen-Frist, um Geld locker zu machen.
Und wer sich jetzt immer noch nicht zuckt? Dem ordnet das Amtsgericht Erzwingungshaft an. Dabei ist die Dauer im Knast nach der Höhe des Bußgelds gestaffelt: 25 Euro entspricht einem Tag hinter Gitter - ohne dass man nach Ende der Haft die Schulden vom Hals hätte. Der Staat kann dazu noch die Auslagen für den Gefängnisaufenthalt u.ä. nachträglich einfordern(!).
Zivilcourage wird bestraft - von Zadran Z. dem Messerstecher
(aus dem Hamburger Abendblatt)
Staatsanwalt Kuno Fischer fand deutliche Worte. "Erbarmungslose Brutalität, Vernichtungswillen und bedingten Tötungsvorsatz" attestierte Fischer dem Angeklagten Zadran Z. (Name geändert). Der als gewalttätig bekannte 18jährige, der im März dieses Jahres den Polizeihauptkommissar Jan W. (42) mit mehreren Messerstichen schwer verletzt hat, muß für diese Tat ins Gefängnis: Zwei Jahre und neun Monate Jugendhaft lautete das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt für den vorbestraften Jugendlichen. "Er ist eine Gefahr für sich und andere", begründete Amtsrichter Reinhard Leendertz das Urteil.
Rückblende: Sonntag, 20. März, 4.20 Uhr, U-Bahnhof Garstedt. Jan W., der von einer Feier kommt und Zivil trägt, sieht, daß drei Jugendliche trotz Verbots rauchen und fordert sie auf, die Zigaretten auszumachen. Es kommt zum Gerangel. Wenig später eskaliert der Streit: Im U-Bahnhof Norderstedt-Mitte, der Endstation, steigen Jan W. und der Angeklagte aus der Bahn. Z. zieht ein Messer und beginnt auf dem U-Bahn-Vorplatz an der Norderstedter Rathausallee auf den 42jährigen einzustechen. Als Z. endlich von seinem Opfer abläßt, hat Jan W. mehrere Schnittwunden im Gesicht und eine 1,5 Zentimeter tiefe Stichwunde im Rücken. "Er schrie immer, daß er mich abstechen wolle und daß ich die Sonne nicht mehr sehen würde. Ich hatte Angst um mein Leben", sagte Jan W. vor Gericht. Es war wohl eine Mischung aus Zivilcourage, gesundem Selbstbewußtsein und Alkohol, die den Polizeihauptkommissar dazu gebracht hatte, die Jugendlichen auf das Rauchverbot hinzuweisen. "Wenn ich gewußt hätte, was dabei rauskommt, hätte ich meine Klappe gehalten", sagte Jan W., der in der Tatnacht nach eigenen Angaben angetrunken war.
Auch der Angeklagte hatte getrunken, bei einer Party in einem Jugendhaus. In der Vergangenheit hat er immer wieder bewiesen, daß ihm geringste Anlässe ausreichten, um gewalttätig zu werden. So 2003 bei einem Weinfest in Langenhorn, als er nach einem Streit mit einem Messer auf zwei Männer einstach und sie an der Hand, am Hals und in den Bauch traf. Zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung war er dafür verurteilt worden.
Seine Anwältin Claudia Krüger plädierte auch diesmal für eine Bewährungsstrafe. "Mein Mandant sollte noch eine Chance bekommen", sagte sie. Z. selbst sagte nicht aus. Anwältin Krüger hatte eingangs eine Erklärung verlesen, nach der Z. seine Tat bedaure und sich dafür entschuldigen wolle. Krüger versuchte in der Verhandlung, dem Opfer Jan W. eine Teilschuld zuzuschieben. Er habe sich "aggressiv" verhalten. Richter Leendertz folgte dieser Argumentation nicht, sondern schloß sich gemeinam mit den beiden Schöffen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Bevor das Urteil verkündet wurde, sagte der Angeklagte doch noch etwas. "Tschuldigung", murmelte er.
Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig angenommen und/oder werden Einwände geltend gemacht, die nicht zur Einstellung des Verfahrens führen, wird das Verwarnungsgeld in ein Bußgeldverfahren übergeleitet und ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen. Dieser beinhaltet neben der Geldbuße auch die Kosten des Verwaltungsverfahrens (z.Zt. 20,00 Euro) und die Zustellungskosten (z.Zt. 5,10 Euro), insgesamt 25,10 Euro.
(...)
Wird die Zahlung verweigert obwohl Zahlungsfähigkeit besteht, kann beim Amtsgericht Erzwingungshaft (bis zu 6 Wochen) beantragt werden. Die Erzwingungshaft ist ein Beugemittel – durch den Vollzug der Haft werden Betroffene nicht von der Zahlung der Geldbuße befreit.
Wer nicht zahlt - kommt weg
(Aus der "Freie Presse" Thüringen)
Wer die Gebührenrechnung auf die leichte Schulter nimmt, erhält vom Rathaus einen Mahnbescheid. 60 Prozent der Säumigen füllen dann die Überweisung aus. Die anderen müssen nach einer weiteren Aufforderung mit dem Besuch von einem der vier Vollstreckungsexperten der Stadt rechnen. Der kann Bargeld einfordern oder Gegenstände pfänden. Auch Gehalt, Lebensversicherung oder Sparbücher sind vor Zugriffen nicht mehr sicher. Zudem droht die Zwangsversteigerung von Immobilien. Führt dies alles nicht zum Erfolg, muss der Schuldner den Offenbarungseid leisten.
Bei Bußgeld-Muffeln schlägt die Stadt einen anderen Weg ein. Hat ein Falschparker oder Schnellfahrer auf Mahnbriefe nicht reagiert und Vollstreckungstermine sausen lassen, beantragt die Chefin der städtischen Bußgeldstelle, Margit Kleinhempel, beim Plauener Amtsgericht Erzwingungshaft. "1084 Anträge sind allein im vergangenen Jahr rausgegangen", sagt sie. Die Betroffenen bekommen vom Gericht nochmals einen Anhörungsbogen und eine Zwei-Wochen-Frist, um Geld locker zu machen.
Und wer sich jetzt immer noch nicht zuckt? Dem ordnet das Amtsgericht Erzwingungshaft an. Dabei ist die Dauer im Knast nach der Höhe des Bußgelds gestaffelt: 25 Euro entspricht einem Tag hinter Gitter - ohne dass man nach Ende der Haft die Schulden vom Hals hätte. Der Staat kann dazu noch die Auslagen für den Gefängnisaufenthalt u.ä. nachträglich einfordern(!).
Zivilcourage wird bestraft - von Zadran Z. dem Messerstecher
(aus dem Hamburger Abendblatt)
Staatsanwalt Kuno Fischer fand deutliche Worte. "Erbarmungslose Brutalität, Vernichtungswillen und bedingten Tötungsvorsatz" attestierte Fischer dem Angeklagten Zadran Z. (Name geändert). Der als gewalttätig bekannte 18jährige, der im März dieses Jahres den Polizeihauptkommissar Jan W. (42) mit mehreren Messerstichen schwer verletzt hat, muß für diese Tat ins Gefängnis: Zwei Jahre und neun Monate Jugendhaft lautete das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt für den vorbestraften Jugendlichen. "Er ist eine Gefahr für sich und andere", begründete Amtsrichter Reinhard Leendertz das Urteil.
Rückblende: Sonntag, 20. März, 4.20 Uhr, U-Bahnhof Garstedt. Jan W., der von einer Feier kommt und Zivil trägt, sieht, daß drei Jugendliche trotz Verbots rauchen und fordert sie auf, die Zigaretten auszumachen. Es kommt zum Gerangel. Wenig später eskaliert der Streit: Im U-Bahnhof Norderstedt-Mitte, der Endstation, steigen Jan W. und der Angeklagte aus der Bahn. Z. zieht ein Messer und beginnt auf dem U-Bahn-Vorplatz an der Norderstedter Rathausallee auf den 42jährigen einzustechen. Als Z. endlich von seinem Opfer abläßt, hat Jan W. mehrere Schnittwunden im Gesicht und eine 1,5 Zentimeter tiefe Stichwunde im Rücken. "Er schrie immer, daß er mich abstechen wolle und daß ich die Sonne nicht mehr sehen würde. Ich hatte Angst um mein Leben", sagte Jan W. vor Gericht. Es war wohl eine Mischung aus Zivilcourage, gesundem Selbstbewußtsein und Alkohol, die den Polizeihauptkommissar dazu gebracht hatte, die Jugendlichen auf das Rauchverbot hinzuweisen. "Wenn ich gewußt hätte, was dabei rauskommt, hätte ich meine Klappe gehalten", sagte Jan W., der in der Tatnacht nach eigenen Angaben angetrunken war.
Auch der Angeklagte hatte getrunken, bei einer Party in einem Jugendhaus. In der Vergangenheit hat er immer wieder bewiesen, daß ihm geringste Anlässe ausreichten, um gewalttätig zu werden. So 2003 bei einem Weinfest in Langenhorn, als er nach einem Streit mit einem Messer auf zwei Männer einstach und sie an der Hand, am Hals und in den Bauch traf. Zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung war er dafür verurteilt worden.
Seine Anwältin Claudia Krüger plädierte auch diesmal für eine Bewährungsstrafe. "Mein Mandant sollte noch eine Chance bekommen", sagte sie. Z. selbst sagte nicht aus. Anwältin Krüger hatte eingangs eine Erklärung verlesen, nach der Z. seine Tat bedaure und sich dafür entschuldigen wolle. Krüger versuchte in der Verhandlung, dem Opfer Jan W. eine Teilschuld zuzuschieben. Er habe sich "aggressiv" verhalten. Richter Leendertz folgte dieser Argumentation nicht, sondern schloß sich gemeinam mit den beiden Schöffen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Bevor das Urteil verkündet wurde, sagte der Angeklagte doch noch etwas. "Tschuldigung", murmelte er.